Veröffentlichungen > Gute Gründe für die Verwendung von PEHD Dichtungsbahnen
Die gesetzlichen Vorschriften fordern eine Zulassung der Dichtungsbahnen und der Fügetechnik, die für Deponieabdichtungen eingesetzt werden. Diese Forderung leitet sich daraus ab, dass Komponenten in Deponieabdichtungen extrem lange Funktionsdauern erreichen und dabei zuverlässig ihre Funktion erfüllen müssen.
Nur durch sehr aufwendige Prüfungen und durch die Sicherung einer hohen Qualität von Fertigung und Einbau im Rahmen einer behördlichen Zulassung kann die Erfahrung gewährleistet werden. Fachleute sind sich daher einig, dass eigentlich alle werkmäßig hergestellten Dichtungskomponenten einem solchen Zulassungsverfahren wie bei den Dichtungsbahnen aus PEHD, unterliegen müssten.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hatte Mitte der 90er Jahre mit solchen Zulassungsverfahren für Bentonitmatten, Asphaltbetondichtungen und vergüteten mineralischen Dichtungen begonnen, dann aber aus formalen Gründen seine Tätigkeit eingestellt.
Nur für die Dichtungsbahnen aus PEHD und die zugehörigen Schutzschichten wird ein solches Zulassungsverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) seit nunmehr über 13 Jahre durchgeführt und nach dem Stand der Technik ständig weiterentwickelt. Die BAM ist technische Bundesoberbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Zulassungsanforderungen sind in ausführlichen Zulassungsrichtlinien beschrieben, die im Internet auf der Homepage des Labors Deponietechnik der BAM (www.bam.de/deponietechnik.htm) eingesehen werden können und zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Wer BAM-zugelassene Dichtungsbahnen nach den Regeln der Zulassungsrichtlinie einsetzt, kann daher sicher sein, dass er ein für sich geeignetes Produkt für seine Anforderungen bei Deponieabdichtungen verwendet.
11.09.2006
Arbeitskreis Grundwasserschutz e.V. Friedrichstr.95, 10117 Berlin
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