Abdichtung von Deponien, Altlasten, Altablagerungen, Altdeponien, Tunnel, Auffangwannen für wassergefährdende Stoffe mit Kunststoffdichtungsbahnen (PEHD, PE-HD) und Schutzschichten

Arbeitskreis Grundwasserschutz e.V.

Veröffentlichungen > Fragen / Antworten zur Anwendung von Dichtungsbahnen aus PEHD in Deponieabdichtungen und zur Sicherung von Altlasten

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4 Bis zu welchen Neigungen können Dichtungsbahnen standsicher eingebaut werden?

Dichtungsbahnen können bis zu Böschungsneigungen von 1:2,5 in Dichtungssystemen eingesetzt werden.

Bei steileren Neigungen sind Abdichtungen mit Dichtungsbahnen i. d. R. durch Bewehrungselemente zu sichern. Als Bewehrungselemente haben sich hochreißfeste Kunststoffgitter als tragende Elemente bewährt. In der Praxis werden bei Böschungsneigungen bis 1:2, in Abhängigkeit der Böschungslänge, Dichtungsbahnen in Verbindung mit Bewehrungselementen aus Kunststoffen, wie Geogitter, Gewebe, verwendet.

Bei Grubendeponien wurden Dichtungsbahnen aus PEHD als einfache Abdichtung bis zu Böschungsneigungen von 1:1 (entspricht 45°) eingesetzt, die in der Bauphase nicht abgedeckt wurden. Erst im Zuge der Deponieverfüllung wurden die Schutz- und Dränageschichten eingebaut. Vereinzelt wird auch heute noch bei Monodeponien oder bei Zwischenabdichtungen so verfahren. Nur Dichtungsbahnen aus PEHD sind bei solch extremen Böschungsneigungen unter Beibehaltung der Dichtwirkung ohne Witterungsschutz über lange Zeit in der Lage, den Anforderungen gerecht zu werden.

11.09.2006

 

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